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Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafur einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt", 13 Abs. 1 StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garantenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten. Hat derjenige, der eine Gefahr fur fremde Rechtsguter geschaffen hat, eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadenstrachtige Geschehen, sodass er gemass 13 Abs. 1 StGB fur das Unterlassen der Erfolgsabwendung gleich einem Begehungstater bestraft wird? Welche rechtlichen Anforderungen waren in diesem Fall an das die Garantenstellung begrundende Handeln zu stellen? Die regelmassig diskutierten Alternativen sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach sich zieht oder auch rechtmassiges ("qualifiziert riskantes") Vorverhalten genugt. Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einstehenmussen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts begrunden lasst. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entscheidungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde Losung, die die Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivitat versieht.
Investigations. --- Omission, Criminal. --- Criminal omission --- Nonfeasance --- Omission, Criminal --- Criminal act --- Negligence --- Law and legislation
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Criminal liability. --- Negligence, Criminal. --- Omission, Criminal.
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Negligence, Criminal --- Criminal liability --- Omission, Criminal
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"Negative Kausalität" bezeichnet ein hochkontroverses metaphysisches Problem. Können negative Entitäten wie Abwesenheiten oder das Nicht-Eintreten bestimmter Ereignisse Ursachen oder Ursachenfaktoren sein? Diese Frage steht im Schnittpunkt einer Reihe disziplinübergreifender Grundfragen: der Frage nach dem Wesen von Kausalität, der Frage nach der Natur von Handlungen und Ereignissen und der Frage nach der Beziehung zwischen Kausalität und normativer - moralischer und rechtlicher - Verantwortlichkeit. Die vorliegende Studie entwickelt im ersten Schritt eine Konzeption von negativer Kausalität ausgehend vom Sonderfall der handlungsförmigen negativen Kausalität, der Kausalität durch Unterlassen. In einem zweiten Schritt erkundet sie anhand des Ariadnefadens der Kausalität von Unterlassungen die terra incognita der Kausalität andersartiger "negativer Ereignisse" wie Abwesenheiten und Nicht-Ereignissen. In einem dritten Schritt zieht sie Konsequenzen für hartnäckige Probleme wie die Aufteilung der Kausalität beim Zusammentreffen mehrer negativer Ursachen.
Causation. --- Absence. --- Causality. --- Nothingness, philosophically. --- Omission. --- Responsibility.
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Le présent ouvrage est consacré à l’étude de l’article 11 CP qui codifie la figure de la commission par omission.Le texte aborde de manière systématique l’ensemble des éléments qui composent cette forme d’omission afin de répondre aux questions que les lecteurs, étudiants ou praticiens, peuvent se poser en lien avec cette figure.Parmi les sujets traités, figurent ainsi et notamment la question de la délimitation entre les délits de commission et ceux réprimés à l’article 11, la notion de « position de garant » et les sources de celle-ci ou encore l’analyse de la condition d’équivalence (art. 11 al. 3).Sont également analysés et commentés des arrêts récents du Tribunal fédéral en matière de blanchiment d’argent et de faux dans les titres commis par omission.
Omission (droit pénal) --- Négligence (droit) --- E-books --- Suisse --- France --- Allemagne
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