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Können sowohl die Pflichten als auch die daran anknüpfende Haftung eines bestellten GmbH-Geschäftsführers auf Personen übertragen werden, die zwar nicht als Geschäftsführer bestellt worden sind, deren Verhalten es aber jedenfalls als diskutabel erscheinen lässt, sie einem bestellten Geschäftsführer gleichzustellen? Paul Schirrmacher zeigt, dass eine solche Gleichstellung mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren ist. Die Lösung liegt vielmehr in der Anwendung allgemeiner Vorschriften.
Employers' liability. --- Organhaftung --- fehlerhafte Bestellung --- Schattengeschäftsführer/Shadow director/de facto director --- Bestellung/Bestellungsakt --- SUP-Richtlinie --- Lehre von der fehlerhaften Bestellung --- Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht --- Bürgerliches Recht
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