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Als Reaktion auf den Ruf der Wirtschaft nach weiterer Flexibilisierung ist der aktuelle Arbeitsmarkt geprägt durch die zunehmende Bereitstellung von Arbeitsleistung jenseits des klassischen zweiseitigen Arbeitsverhältnisses. Ein Instrument dieser Flexibilisierung ist die Beschäftigung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung, deren rechtlicher Rahmen im AÜG nur unvollständig geregelt ist. Die Autorin beschäftigt sich mit der allgemein-schuldrechtlichen Einbettung des der Arbeitnehmerüberlassung zugrundeliegenden komplexen Dreiecksverhältnisses zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher. Weiterhin erkennt die Autorin einen Reformbedarf bezüglich der Regelung der Rechtsfolgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung und entwickelt einen umfassenden Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung.
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Der Autor analysiert die unions- und verfassungsrechtlichen Determinanten der Arbeitnehmerüberlassung und untersucht diesbzgl. problematische Regularien. Die Untersuchung deckt auf, dass etwa aus der Leiharbeitsrichtlinie oder der Schutzpflichtenthematik nur wenige Regelungsvorgaben folgen. Der Autor kommt daher zu dem Ergebnis, dass das Regelungssystem des AÜG im Wesentlichen unions- und verfassungskonform ist. Zugleich appelliert er angesichts bestehender Regelungslücken an den Gesetzgeber.
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