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253*3 --- 253*3 Pastoraal opbouwwerk --- Pastoraal opbouwwerk --- Kirchenaustritt --- Kirchlichkeit --- Kirchenreform --- Kirchengliedschaft
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Die Frage der Kirchenzugehörigkeit umfasst weit mehr als nur die Diskussion um Kirchenaustritt oder Kirchensteuer. Mithilfe eines interdisziplinären Ansatzes untersucht der Autor den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Kirchenrecht und Ekklesiologie. Dabei wird ein prekäres Verhältnis von Dogmatik und Kanonistik sichtbar. Da auch nach dem Vaticanum II Unklarheiten bleiben, wie die Kirche sich selber versteht, kann folglich das Gliedschaftsrecht des CIC/1983 wichtige aktuelle und praxisrelevante Problemstellungen nicht hinreichend klären: Wie ist im Blick auf den innerkirchlichen Gliedschaftsstatus ein Kirchenaustritt in Deutschland zu bewerten? In welchem Verhältnis stehen Katholiken zur Kirche, die ihren Glauben gar nicht praktizieren? Die vorliegende Studie plädiert für eine dreistufig differenzierte Kirchenzugehörigkeit.
Ökumene --- Vaticanum II --- Taufe --- Rahner --- CIC/1983 --- Kirchengliedschaft --- Kirchenaustritt --- Exkommunikation --- Ekklesiologie --- Mörsdorf
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Andreas Sturm war seit Jahren einer der mächtigsten Kirchenmänner Deutschlands. Generalvikar in Speyer, verantwortlich für Tausende von Mitarbeitenden und für einen Millionenetat. Und er war immer stärker das Gesicht einer reformfähigen Kirche, bezog mutig Stellung zu Themen wie den Segnungen von homosexuellen Beziehungen oder dem Zölibat. Ein Hoffnungsträger, der aber selbst keine Hoffnung mehr hat. Und deshalb konsequent handelt: Andreas Sturm tritt aus der Kirche aus, weil er an Veränderung nicht mehr glauben kann. Damit spricht er Hunderttausenden aus der Seele und zeigt all die Missstände von Kirche auf – aus der Perspektive von einem, der ganz oben in der Hierarchie stand, ein absolutes Novum. Sein Buch ist keine Abrechnung, aber eine schonungslose Bilanz und ein Eingeständnis von Scheitern, auch persönlichem. Seine Vorschläge könnten die katholische Kirche verändern und zukunftsfähig machen. Ohne Andreas Sturm, denn der hat erkannt: Ich muss raus aus dieser Kirche, weil ich meinen Glauben retten will. Weil ich Mensch bleiben will.
Kirchenaustritt --- Kirchenreform --- Vatikan --- Papst --- Altkatholische Kirche --- Generalvikar --- Speyer --- Glaube --- Gott --- Homosexualität --- Wiederverheiratete Geschiedene --- Sakrament --- Exkommunikation --- Zölibat --- Priesterausbildung --- Weiheämter
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Ecclesiastical law --- Church and state --- Freedom of religion --- Ausschliesslichkeitsrecht --- Beschwerdesache --- Aleviten in Wien --- Kirchenaustritt --- Osterreich --- religion and the secular state --- the Netherlands --- Religion und Laizität in Frankreich --- the right to freedom of expression in Islam --- the protection of the family --- Europe --- COMECE --- Israelitengesetz --- 1979 --- Spain --- parents --- education --- public schools --- financing private schools --- church and state in Romania --- Theologischen Fakultäten in Tsechien --- state and religious communities in Finland --- Autonomie der Kirche --- Gewissensfreiheit --- Bekenntnisfreiheit --- Polen --- state and religious communities in Norway --- islamischen Religionsunterricht --- state-schools --- human rights --- the European Court of Human Rights --- islamische Lehrerinnenausbilding --- Europäischen Union --- the principle of the secular nature of the state --- Case Lautsi --- Islam und Staat in Deutschland --- human rights mechanisms --- freedom of expression --- freedom of religion --- Körperschaftsrechte --- Religionsgemeinschaften --- das kirchliche Selbstbestimmungsrecht in der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte --- Beschneidung von Jungen --- Slowakei --- Religionsunterricht --- Unverletzlichkeit --- Spanien --- Heiligen Stuhl --- Slowenien --- Ungarn --- Luxemburg --- österreichischen Anerkennungsrecht --- Protestantische Theologenausbildung --- SOMEF --- Poland --- state and religious communities in Belgium --- Kirchenfinanzierung in Europa --- Deutschen Religionsverfassungsrecht --- Religiöse Tradition und Rechtspersönlichkeit --- Religionsfreiheit in Deutschland --- Vermögensrecht
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