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Mit 1.9.2002 trat das neue Bundesvergabegesetz in Kraft und brachte zahlreiche organisatorische und inhaltliche Neuerungen für Wirtschaft und öffentliche Auftraggeber. Dieser tiefgehende Kommentar enthält eine umfassende Erläuterung der Regelungen des BVergG 2002 und berücksichtigt sämtliche Entscheidungen der österreichischen Vergabekontrollbehörden sowie die innerstaatliche und gemeinschaftsrechtliche Judikatur. Die durch die EU-Vergaberichtlinien 2004 vorgezeichneten Änderungen des österreichischen Vergaberechts sind bereits berücksichtigt und eingearbeitet. Der Kommentar befasst sich nicht
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