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Recht ist mehr als eine abstrakte Sollensordnung. Seinem Steue-rungsauftrag gemäß ist es auf Beeinflussung tatsächlichen Ge-schehens und damit auf Durch-setzung hin angelegt. Wert und Bedeutung einer Rechtsordnung bestimmen sich daher nicht zuletzt nach dem Grad ihrer Verwirklichung, ihrer Durchsetzung. Das Rechtsdurchsetzungsregime hat sich in der geschichtlichen Entwicklung des Rechts verändert. Wurde die Zwangsgewalt zur Rechtsdurchsetzung zunächst als dem Staat zugeordnet, d.h. unabhängig von der Rechtsordnung und dieser vorgeordnet gesehen, müssen sich die entsprechenden Kompetenzen im demokratischen Verfassungsstaat aus der Rechtsordnung selbst ergeben. Daher bestimmt sich die Rechtsverwirklichung nicht vom Ausnahmezustand, sondern von der bürokratisch-rationalen und effektiven Exe-ku-tion des Rechts her. Die historische Ent-wick-lungslinie, die über die Ausbildung des staatlichen Gewaltmonopols und die Effektuierung der Staatsgewalt zum modernen Verwaltungsvollstreckungs- und Verwal-tungs-sanktionsrecht mit strafrechtlicher Absiche-rung führt, ist in der Gegenwart durch unterschiedliche Entwicklungen relativiert und bedroht: Die Privatisierung zahlrei-cher Verwal-tungs-bereiche bis hin zu Verkehrs-überwachung und Strafvollzug, das Aufkom-men privater Sicherheitsdienste, die Über-lagerung der deut-schen Rechtsordnung durch europäisches Gemeinschaftsrecht und die dadurch induzierte Ablösung von Eingriffs- durch Regu-lierungsverwaltung sind nur einige Stichworte dieser Entwicklungen. Die Kernfrage lautet, welche Faktoren der Rechtsverwirklichung und der Rechtsdurchsetzung unverzichtbar sind.
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Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit von Gebietskörperschaften nachgelagerter Ebenen können über horizontale oder vertikale Ausgleichszahlungen abgebaut werden. Während der bundesdeutsche Finanzausgleich beide Komponenten kennt, praktizieren andere große Föderationen wie die USA oder Kanada ausschließlich das vertikale Verfahren. Eine zentrale Rolle in der internationalen Diskussion spielt dabei die finanzpolitische Autonomie nachgelagerter Gebietskörperschaften. Da sich nach diesem Kriterium keine eindeutigen Prioritäten zugunsten der einen oder anderen Ausgleichsmethode gewinnen lassen, konzentriert sich die weitere Analyse auf mögliche Verteilungs- und Allokationswirkungen.
Durchsetzung --- eines --- Finanzausgleichs --- Horizontale --- horizontalen --- Müller --- oder --- Transfers --- vertikale
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"[This book] argues that the traditional economic analysis of the law has significant flaws and has failed to answer certain critical questions satisfactorily. Why are good laws drafted but never implemented? When laws are unenforced, is it a failure of the law or the enforcers? And, most important, considering that laws are simply words on paper, why are they effective? Basu offers a provocative alternative to how the relationship between economics and real-world law enforcement should be understood. Basu summarizes standard, neoclassical law and economics before looking at the weaknesses underlying the discipline. Bringing modern game theory to bear, he develops a 'focal point' approach, modeling not just the self-interested actions of the citizens who must follow laws but also the functionaries of the state: the politicians, judges, and bureaucrats enforcing them. He demonstrates the connections between social norms and the law and shows how well conceived ideas can change and benefit human behavior. For example, bribe givers and takers will collude when they are treated equally under the law. And in food support programs, vouchers should be given directly to the poor to prevent shop owners from selling subsidized rations on the open market. Basu provides a new paradigm for the ways that law and economics interact: a framework applicable to both less developed countries and the developed world"--Jacket.
Droit --- Durchsetzung. --- Law and economics. --- Law and economics. --- Rechtsnorm. --- Rechtsstaatsprinzip. --- Spieltheorie. --- Verhaltensökonomie. --- Aspect économique.
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Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit von Gebietskörperschaften nachgelagerter Ebenen können über horizontale oder vertikale Ausgleichszahlungen abgebaut werden. Während der bundesdeutsche Finanzausgleich beide Komponenten kennt, praktizieren andere große Föderationen wie die USA oder Kanada ausschließlich das vertikale Verfahren. Eine zentrale Rolle in der internationalen Diskussion spielt dabei die finanzpolitische Autonomie nachgelagerter Gebietskörperschaften. Da sich nach diesem Kriterium keine eindeutigen Prioritäten zugunsten der einen oder anderen Ausgleichsmethode gewinnen lassen, konzentriert sich die weitere Analyse auf mögliche Verteilungs- und Allokationswirkungen.
Economic theory & philosophy --- Political economy --- Durchsetzung --- eines --- Finanzausgleichs --- Horizontale --- horizontalen --- Müller --- oder --- Transfers --- vertikale
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Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit von Gebietskörperschaften nachgelagerter Ebenen können über horizontale oder vertikale Ausgleichszahlungen abgebaut werden. Während der bundesdeutsche Finanzausgleich beide Komponenten kennt, praktizieren andere große Föderationen wie die USA oder Kanada ausschließlich das vertikale Verfahren. Eine zentrale Rolle in der internationalen Diskussion spielt dabei die finanzpolitische Autonomie nachgelagerter Gebietskörperschaften. Da sich nach diesem Kriterium keine eindeutigen Prioritäten zugunsten der einen oder anderen Ausgleichsmethode gewinnen lassen, konzentriert sich die weitere Analyse auf mögliche Verteilungs- und Allokationswirkungen.
Economic theory & philosophy --- Political economy --- Durchsetzung --- eines --- Finanzausgleichs --- Horizontale --- horizontalen --- Müller --- oder --- Transfers --- vertikale
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Die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wird im deutschen Vollanrechnungssystem nur den unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerinländern gewährt. Der Anrechnungsausschluß für die übrigen Steuerpflichtigen kann aber umgangen werden. Das sogenannte Dividendenstripping und die Gesellschafterfremdfinanzierung sind Wege, auf denen sich «Nichtanrechnungsberechtigte» Gewinne deutscher Körperschaften aneignen, ohne daß es zu einer Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer kommt. Eine Analyse zeigt, daß diesen Vermeidungsstrategien mit den bestehenden Steuergesetzen nicht ausreichend begegnet werden kann. Es werden verschiedene Lösungswege untersucht, wie diese Vermeidungsstrategien unterbunden werden könnten.
Analyse --- angelegten --- Anteilseigner --- ausländischer --- Benachteiligung --- deutschen --- deutscher --- DTSCH --- Durchsetzung --- Eine --- Einmalbesteuerung --- finanzwissenschaftliche --- Körperschaftsgewinne --- Körperschaftsteuersystem --- Seiler --- Strategien --- Vermeidung
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Die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wird im deutschen Vollanrechnungssystem nur den unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerinländern gewährt. Der Anrechnungsausschluß für die übrigen Steuerpflichtigen kann aber umgangen werden. Das sogenannte Dividendenstripping und die Gesellschafterfremdfinanzierung sind Wege, auf denen sich «Nichtanrechnungsberechtigte» Gewinne deutscher Körperschaften aneignen, ohne daß es zu einer Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer kommt. Eine Analyse zeigt, daß diesen Vermeidungsstrategien mit den bestehenden Steuergesetzen nicht ausreichend begegnet werden kann. Es werden verschiedene Lösungswege untersucht, wie diese Vermeidungsstrategien unterbunden werden könnten.
Political science & theory --- Political economy --- Commercial law --- Analyse --- angelegten --- Anteilseigner --- ausländischer --- Benachteiligung --- deutschen --- deutscher --- DTSCH --- Durchsetzung --- Eine --- Einmalbesteuerung --- finanzwissenschaftliche --- Körperschaftsgewinne --- Körperschaftsteuersystem --- Seiler --- Strategien --- Vermeidung
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Die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer wird im deutschen Vollanrechnungssystem nur den unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerinländern gewährt. Der Anrechnungsausschluß für die übrigen Steuerpflichtigen kann aber umgangen werden. Das sogenannte Dividendenstripping und die Gesellschafterfremdfinanzierung sind Wege, auf denen sich «Nichtanrechnungsberechtigte» Gewinne deutscher Körperschaften aneignen, ohne daß es zu einer Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer kommt. Eine Analyse zeigt, daß diesen Vermeidungsstrategien mit den bestehenden Steuergesetzen nicht ausreichend begegnet werden kann. Es werden verschiedene Lösungswege untersucht, wie diese Vermeidungsstrategien unterbunden werden könnten.
Political science & theory --- Political economy --- Commercial law --- Analyse --- angelegten --- Anteilseigner --- ausländischer --- Benachteiligung --- deutschen --- deutscher --- DTSCH --- Durchsetzung --- Eine --- Einmalbesteuerung --- finanzwissenschaftliche --- Körperschaftsgewinne --- Körperschaftsteuersystem --- Seiler --- Strategien --- Vermeidung
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