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"Seit einiger Zeit verstärkt sich der Eindruck, dass der Staat dazu übergeht, seine Bürger zur Tugend im Sinne einer bestimmten Form des guten Lebens hinzuführen; jedenfalls häufen sich Regelungen, die als bevormundend, moralisierend, paternalistisch oder eben auch erzieherisch empfunden werden. Aber geht den liberalen Staat die Tugend seiner Bürger überhaupt etwas an? Oder ist hier nicht vielmehr ein Bereich erreicht, in dem der Einzelne – und nur er – kraft seiner Freiheit selber zur Entscheidung berufen ist? Der Vortrag behandelt diese Fragen aus verfassungsrechtlicher, historischer und sozialphilosophischer Perspektive. Entscheidend für die Antwort, so zeigt sich, wird letztlich sein, wie wir uns den Staat vorstellen, in dem wir zusammen leben wollen. Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz."
Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Rechtsmethodik --- Methodenlehre
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Hegels Philosophie des objektiven Geistes hat nach wie vor große Bedeutung für die praktische Philosophie und die Rechtsphilosophie der Gegenwart. Von der „Rehabilitierung der praktischen Philosophie“ im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts über die neuen Ansätze einer „Sozialpathologie“ in der Frankfurter Schule bis zu der neopragmatistischen Hegel-Renaissance in den USA lässt sich diese Wirkung verfolgen. Bis heute wenig geklärt ist aber, wie Hegel selber den Begriff und die Epoche der Moderne versteht. Umstritten ist auch, wie weit Hegel dem „Projekt der Moderne“ (Habermas), d.h. zentralen Forderungen der Rechts- und Staatsphilosophie seit der Aufklärung, verpflichtet ist. Das wird in diesem Text an folgenden ausgewählten Fragen untersucht: der Problematik von Grundrechten und staatlicher Souveränität, bürgerlicher Marktgesellschaft und den Anfängen des Sozialstaates sowie dem Verhältnis von Staat und Religion. Dabei erweist sich, dass die Philosophie Hegels einerseits mit wesentlichen Forderungen der Moderne übereinstimmt. Auf der anderen Seite bleiben ihm – anders als viele seiner heutigen Interpreten meinen – wichtige „moderne“ Entwicklungen verschlossen, vor allem auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit, der Souveränitätsbeschränkung und des weltanschaulichen Pluralismus.
Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Rechtsmethodik --- Methodenlehre
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In der Rechtsphilosophie gibt es vielfältige Bemühungen um eine Theorie der Gerechtigkeit. Der Autor plädiert jedoch dafür, bei Erfahrungen von Ungerechtigkeit zu beginnen, statt sich am Begriff der Gerechtigkeit abzuarbeiten.
Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Rechtsmethodik --- Methodenlehre
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Das Werk zeigt auf, dass es auch im Mittelalter ein politisches Denken wie selbstverständlich von den allerersten Anfängen bis zu seinem Übergang in die neuere Geschichte gab. Die Analyse der Entwürfe legt nahe, dass alle ihre Gegenwartsprobleme durch einen Blick auf die Funktion und Legitimation der Herrschaftsträger besser zu erfassen und neue Lösungswege von bitteren Konflikten durch eine Neubesinnung auf diese Grundlagen zu öffnen gesucht haben.
Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Rechtsmethodik --- Methodenlehre
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Von der Wiederkehr des Naturrechts ist gegenwärtig wieder verstärkt die Rede. Die Studie vergleicht typische Positionen der römisch-katholischen Theologie der Gegenwart mit Stellungnahmen protestantischer Theologie in Deutschland aus jüngster Zeit. Es wird gezeigt, dass die Hauptdifferenz nicht in rechtsphilosophischen Einzelfragen besteht, sondern in dem zugrunde liegenden Menschenbild und Glaubensverständnis. Die Gottebenbildlichkeit des Menschen zeigt sich nicht in dem, was Menschen sind, sondern wozu sie werden. Sie liegt nicht in ihrer Vernunft und ihrem vernunftbestimmten Willen, der sich an dem ihm vorgegebenen Willen Gottes zu orientieren hat, sondern in dem, wozu Gott Menschen macht, indem er sie aus einem gottfernen zu einem sich selbst bestimmenden Leben in der Gegenwart Gottes bewegt. Entsprechend wird Glaube nicht als verpflichtende Orientierung an gottgesetzten Werten verstanden, sondern als Gott zu verdankende Neuorientierung des Lebens, die Menschen dazu befreit, autonom über sich selbst und ihr Zusammenleben zu entscheiden. Daraus entspringt nicht nur eine fundamental verschiedene Einstellung zum Säkularisierungsprozess der Moderne, sondern auch gegenüber den Grundfragen naturrechtlichen Denkens.
Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Rechtsmethodik --- Methodenlehre
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Hans Kelsen zählt ohne Frage zu den bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts. Doch war das Wesen seiner ""Reinen Rechtslehre"" rein juristisch? Das Buch untersucht eindringlich die tieferliegende philosophische Basis von Hans Kelsens Werk und widmet sich dazu ausführlich den Beziehungen zum Neukantianismus, wobei der Bedeutung von Hermann Cohen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Folgende Fragen erfahren eine genauere Untersuchung: Handelt es sich bei Kelsen wirklich um einen Neukantianer? Oder war Cohens Neukantianismus eine zwar mögliche, aber keineswegs zwingende Basis für Kelsens Ziel, eine echte Rechtswissenschaft zu etablieren? Wie verhält es sich genau mit der umstrittenen Grundnorm? Hat man sie als Hypothese oder als Funktion zu begreifen, und welche Relevanz hat Kelsens eigener Sinneswandel in diesem Punkt? Der Text des italienischen Rechtstheoretikers Agostino Carrino behandelt Grundfragen der Rechtslehre Hans Kelsens, deren weltweite Ausstrahlung immer noch zuzunehmen scheint und die mittlerweile auch in Deutschland die ihr gebührende Achtung erfährt.
Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Rechtsmethodik --- Methodenlehre
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Der Essay verbindet Philosophie, Geschichte und Jurisprudenz, um eine zentrale Aufgabe zu lösen: Wie lässt sich Gerechtigkeit in unserer neuzeitlich modernen Welt ermöglichen? Eine sehr praktische theoretische Frage.Ein Rechtsprinzip allein muss das Gebäude der Gerechtigkeit tragen. Denn ohne Prinzipien, also allgemeine Regeln, lässt sich keine transparente Gleichbehandlung herstellen. Und es muss ein Prinzip genügen, da sonst juristisches Ping-Pong entsteht, genannt Abwägung. Abwägungsgerechtigkeit aber kann man nur fühlen.Seit gut 200 Jahren – Rousseau war der erste Wortführer – ist man sich einig, dass Freiheit der entscheidende Motor der Moderne ist, auch normativ. Ebenso einig ist man sich, dass ein soziales Element hinzukommen muss, ganz abgesehen von der caritas für die nicht Freiheitsfähigen. »Frei und sozial« also – aber wie als ein Prinzip, da doch beides meist als unvereinbar gilt? Das Prinzip Freiheit kann sehr wohl ein soziales Element tragen. Um der individuellen Freiheitsvoraussetzungen willen können und müssen die gemeinsamen Freiheiten ›sozial‹ abgestimmt und begrenzt werden. Denn emanzipatorische Förderung gehört zum Freiheitsprinzip. Dieser Grundgedanke wird an den Vorgaben der Klassiker und den historischen Erfahrungen überprüft.
Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Rechtsmethodik --- Methodenlehre
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Die Untersuchung leistet eine Kritik der Irrtümer, die über sog. »normative« Politikwissenschaft in Umlauf sind. Die mit den Namen Arendt, Sternberger, Strauss, Voegelin sowie der Münchner-, der Freiburger- und der Ritter-Schule verbundene politische Philosophie wird oft irrtümlich als eine »normativ« ausgerichtete, antikizistische, antimoderne Lehre verstanden. Im Rückgriff auf die klassische Grundlage dieser Schulen in den politischen Philosophien des Platon und des Aristoteles wird demgegenüber gezeigt, daß die politischen Philosophien des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Ziele verfolgen und auf unterschiedliche Weise auf die Moderne bezogen sind.
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Die Untersuchung leistet eine Kritik der Irrtümer, die über sog. »normative« Politikwissenschaft in Umlauf sind. Die mit den Namen Arendt, Sternberger, Strauss, Voegelin sowie der Münchner-, der Freiburger- und der Ritter-Schule verbundene politische Philosophie wird oft irrtümlich als eine »normativ« ausgerichtete, antikizistische, antimoderne Lehre verstanden. Im Rückgriff auf die klassische Grundlage dieser Schulen in den politischen Philosophien des Platon und des Aristoteles wird demgegenüber gezeigt, daß die politischen Philosophien des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Ziele verfolgen und auf unterschiedliche Weise auf die Moderne bezogen sind.
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Die Untersuchung leistet eine Kritik der Irrtümer, die über sog. »normative« Politikwissenschaft in Umlauf sind. Die mit den Namen Arendt, Sternberger, Strauss, Voegelin sowie der Münchner-, der Freiburger- und der Ritter-Schule verbundene politische Philosophie wird oft irrtümlich als eine »normativ« ausgerichtete, antikizistische, antimoderne Lehre verstanden. Im Rückgriff auf die klassische Grundlage dieser Schulen in den politischen Philosophien des Platon und des Aristoteles wird demgegenüber gezeigt, daß die politischen Philosophien des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Ziele verfolgen und auf unterschiedliche Weise auf die Moderne bezogen sind.
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