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Long description: Sowohl die Diskussion darüber, was der „Mensch“ eigentlich ist, als auch die Debatte zur „Medialität“ erfahren im 18. Jahrhundert einen interessanten Innovationsschub, der nicht zuletzt zur Epochenzuschreibung der „Aufklärung“ beiträgt. Im Versuch einer Isolation der Diskursereignisse stünde der Anthropologie als Wissenschaft vom Menschen – die sich in Auseinandersetzung mit dem cartesischen Erbe des Substanzdualismus etabliert – die Konstitution des „modernen Romans“ in der Literatur gegenüber. Doch gilt es genau diese Isolation aufzubrechen, um nach der Wechselbeziehung zu fragen, die sich zwischen den Diskursen „Mensch“ und „Medium“ entspinnt. Analysiert werden dabei die Romane „Insel Felsenburg“ (Schnabel), „Leben der schwedischen Gräfin von G***“ (Gellert), „Tobias Knaut“ (Wezel) und „Anton Reiser“ (Moritz).
Körper --- 18. Jahrhundert --- Medialität --- Literatur --- Geist
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Die in Fallgeschichten aufgezeichnete ›Menschenbeobachtung‹ bildet die empirische Basis für die im späten 18. Jahrhundert entstehenden Wissenschaften vom Menschen. Exemplarisch zeigt sich hier, dass ihre Wissensbestände nicht gegeben, sondern ein Effekt von Beobachtungs- und Darstellungsverfahren sind. Ausgehend davon, dass das Paradigma der Beobachtung einzelner Fälle in der Medizin bereits lange zuvor einen zentralen Stellenwert einnimmt, verfolgt Stefanie Retzlaff die Genealogie der medizinischen Fallgeschichte zurück in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund der im 17. Jahrhundert institutionalisierten Techniken der nova scientia werden die Strategien der Beobachtung und Darstellung ebenso wie die epistemologischen Implikationen einer vom Einzelfall ausgehenden medizinischen Wissensproduktion untersucht, sowie die allmähliche Verschiebung von der Fremd- zur Selbstbeobachtung nachgezeichnet.
18. Jahrhundert --- Fallgeschichte --- Literaturwissenschaft --- Medizingeschichte --- Wissensgeschichte
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LITERATURGESCHICHTE --- DEUTSCHE GESELLSCHAFT --- AUFKLÄRUNG --- 18. JAHRHUNDERT --- LITERATURGESCHICHTE --- DEUTSCHE GESELLSCHAFT --- AUFKLÄRUNG --- 18. JAHRHUNDERT
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GERMANIC CIVILIZATION --- DEUTSCHLAND --- DEUTSCHE GESELLSCHAFT --- GERMAN SOCIETY --- GESCHICHTE --- 18. JAHRHUNDERT --- GERMANIC CIVILIZATION --- DEUTSCHLAND --- DEUTSCHE GESELLSCHAFT --- GERMAN SOCIETY --- GESCHICHTE --- 18. JAHRHUNDERT --- 18. JAHRHUNDERT
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DEUTSCHE SPRACHE --- GESCHICHTE --- SEMANTIK --- NEUHOCHDEUTSCH, 1650 --- -18. JAHRHUNDERT --- -19. JAHRHUNDERT
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Bayern. Malerei. 18. Jahrhundert. --- Wink, Christian. --- Wink, Christian.
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In der Malerei des 18. Jahrhunderts findet das Bildmotiv der sieben Sakramente vermehrt Aufmerksamkeit. Künstler stellen die wesentlichen Handlungen dar, wie sie bei der Feier der Sakramente beobachtet werden können. Auch der Eichstätter Maler Johann Chrysostomus Winck (1725–1795) hat einen solchen Zyklus von sieben Bildern geschaffen. In Form der Genremalerei des Rokoko hält er zentrale Augenblicke der liturgischen Handlung fest und arrangiert die beteiligten Personen so, dass ihre Beziehung untereinander und zum Geschehen manchmal geradezu spitzbübisch zum Ausdruck kommt. Damit sind die „Sieben Sakramente“ Wincks nicht nur kunsthistorisch von Interesse, sie bieten zugleich Einblicke in das kirchliche und gesellschaftliche Leben jener Zeit und stellen eine bemerkenswerte Quelle der Kultur- und Liturgiegeschichte des Spätbarocks dar.
Liturgie --- Malerei --- 18. Jahrhundert --- Sakramente --- Johann Chrysostomus Winck --- Genremalerei
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Elizabeth Charlotte of Orleans --- DEUTSCHE SPRACHE --- GESCHICHTE --- NEUHOCHDEUTSCH, 1650 --- -18. JAHRHUNDERT
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N der Zeit um 1800 brachte die Befreiung des Individuums enorme Veränderungen in allen Bereichen des sozialen Lebens. Die neu gewonnene Freiheit galt es rechtlich zu organisieren. Dies betraf in besonderem Maß das von ständischen Bindungen dominierte Arbeitsleben. Es entstand ein Rechtssystem, das nicht mehr vom Nebeneinander unterschiedlicher Ordnungen geprägt, sondern nach gleichmäßigen Prinzipien aufgebaut war. Man erhob die gleiche rechtliche Freiheit zum zentralen Grundprinzip. Das Recht der Arbeit regelte zudem schon immer sozial Problematisches, so dass auch der Frage eines Übergang zu einem Prinzip ‚sozial‘ nachzugehen ist. Die Studie verfolgt die Entwicklung der neuen Privatrechtsprinzipien, indem sie den Rechtsreflex auf der Ebene des Gesindewesens als einem besonders prekären Element des Arbeitslebens untersucht, d.h. das Gesinderecht auf Prinzipiendurchführung und -brüche prüft. Der Ansatz, die Dienstbotengeschichte als „Exempel für die wichtigsten Entwicklungslinien von Wirtschaft und Gesellschaft im 19. Jahrhundert“ (Toni Pierenkemper) zu begreifen, wird so rechtshistorisch aufgegriffen. Als Exempel dient der Modellfall Preußen mit seiner evolutionären Entwicklung. Vergleiche mit anderen Ordnungen, so den revolutionären Umbrüchen in Frankfurt, schärfen das Bild. Das Gesindewesen des 19. Jahrhunderts war kein bloßer Anachronismus, sondern stand paradigmatisch für die dynamischen privatrechtlichen Entwicklungen und Probleme der Zeit. Es zeigt die mühsame Transformation eines vormodernen Berufsstandes mit besonders starken Privatrechtsbindungen. Der Vergleich mit dem gewerblichen Arbeitsrecht offenbart viel Paralleles, besonders in den öffentlich-rechtlichen Eingriffen, aber auch Besonderes durch den Faktor Haus und Familie.
18. Jahrhundert. --- 19. Jahrhundert. --- Arbeit. --- Arbeitsrecht. --- Dienstboten. --- Gesindewesen. --- Preußen. --- Privatrecht. --- Rechtsgeschichte.
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"Die Frage, ob, wann und wie die internationale Gemeinschaft auf Verletzungen humanitärer Normen und damit verbundene humanitäre Krisen reagieren soll, gehört zweifellos zu den vieldiskutierten Themen auf der Agenda der heutigen internationalen Politik. Allerdings tauchte diese Problematik nicht erst am Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts plötzlich aus dem Nichts auf, sondern bereits im Verlauf des »langen 19. Jahrhunderts« setzte man sich kontrovers mit dieser Problematik auseinander. Anhand ausgewählter Fallbeispiele wie dem Kampf gegen den Sklavenhandel (1807-1890), den Militärinterventionen der europäischen Großmächte zur humanitären Nothilfe für christliche Minderheiten im Osmanischen Reich (1827-1878) oder dem Eingreifen der Vereinigten Staaten in den kubanischen Unabhängigkeitskrieg (1898) untersucht Fabian Klose die militärische Praktik und die völkerrechtlichen Debatten zum Schutz humanitärer Normen gewaltsam einzugreifen."
European history --- Humanitarian intervention --- History --- Globalgeschichte --- Menschenrechte --- Transnationale Geschichte --- 18. Jahrhundert --- 19. Jahrhundert --- Politikwissenschaft
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