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Terrorism --- -32 --- Acts of terrorism --- Attacks, Terrorist --- Global terrorism --- International terrorism --- Political terrorism --- Terror attacks --- Terrorist acts --- Terrorist attacks --- World terrorism --- Direct action --- Insurgency --- Political crimes and offenses --- Subversive activities --- Political violence --- Terror --- Politiek. Staatskunde. Staatswetenschappen --(algemeen) --- 32 Politiek. Staatskunde. Staatswetenschappen --(algemeen) --- 32 --- 32 Politics --- Politics
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Crime --- Criminology.
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Crime prevention --- Criminal justice, Administration of --- Police
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Mit der Föderalismusreform des Jahres 2007 hat eine bewährte Praxis auf der Grundlage eines Bundesgesetzes und bundeseinheitlich vereinbarter Verwaltungsvorschriften ein Ende gefunden. Auch wenn bislang erst drei Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, ist für die Vollzugslandschaft eine schwierige Situation entstanden. Um die neue Lage abzubilden, musste für die vorliegende fünfte Auflage die Konzeption des Kommentars abgeändert werden. Die Landesvollzugsgesetze von Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind in der Weise eingearbeitet, dass der Kommentierung jedes Paragraphen des StVollzG ein zusätzlicher Abschnitt "Landesgesetze" angefügt ist. Dort wird auf Übereinstimmungen mit bzw. Abweichungen von dem StVollzG aufmerksam gemacht sowie - soweit angebracht - aus den Gesetzesbegründungen zu den Landesgesetzen zitiert. Darüber hinaus werden in der Kommentierung des StVollzG Ländervorschriften angesprochen, wenn diese für das Verständnis und die Auslegung der Bundesregelung von Bedeutung sind. Damit die Leser in Bayern, Hamburg und Niedersachsen davon Gebrauch machen können, sind am Ende des Bandes die Landesgesetze abgedruckt, wobei jede Landesvorschrift mit einem Verweis auf die entsprechende Kommentierung im StVollzG versehen ist. Das grundlegende Verständnis der Herausgeber ist indessen seit der ersten Auflage gleichgeblieben: Es handelt sich um einen Kommentar von Praktikern für Praktiker, der zugleich für sich in Anspruch nimmt, die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen zu führen. Die Herausgeber und Mitarbeiter verfügen über reiche Erfahrungen mit dem Strafvollzug als Vollzugspraktiker, Kriminalpolitiker bzw. Forscher. Die Bearbeitung bringt den Kommentar auf den Stand Juni 2009.
Punishment --- Criminal law --- Germany --- Law and legislation.
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