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Dorothea Magnus untersucht die Arzneimittelforschung an Minderjährigen aus rechtlicher, medizinischer, ethischer und rechtsvergleichender Sicht. Sie entwickelt praxisgerechte Vorschläge, ob und wie medizinische Forschung an Kindern durchgeführt werden kann und sollte, ohne einerseits die Kinder in klinischen Studien unvertretbar zu belasten, aber andererseits die Gruppe der Kinder nicht vom medizinischen Fortschritt auszuschließen. Insbesondere der Vergleich mit den jüngsten Entwicklungen in den USA legt es nahe, durch wirtschaftliche Anreize wie einen verlängerten Patentschutz oder Marktexklusivität die Erprobung von Arzneimitteln in der Kinderheilkunde zu fördern.
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