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Canon law --- Law and ethics --- Philosophy --- History. --- 348 <43> --- -Law and ethics --- -Ethics and law --- Law and morals --- Morals and law --- Law --- Public law (Canon law) --- Ecclesiastical law --- Rescripts, Papal --- Kerkelijk recht. Canoniek recht--Duitsland voor 1945 en na 1989 --- -History --- History --- Catholic Church --- -Kerkelijk recht. Canoniek recht--Duitsland voor 1945 en na 1989 --- 348 <43> Kerkelijk recht. Canoniek recht--Duitsland voor 1945 en na 1989 --- Ethics and law --- Philosophy&delete& --- Canon law - Philosophy - History. --- Law and ethics - History.
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Päpstliche Korrekturen aus dem letzten Jahr machen dieses kleine Buch zu einer notwendigen Ergänzung zu Band IV des Lehrbuchs »Kanonisches Recht« von Aymans-Mörsdorf-Müller.»Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur« – dieser Satz aus einem Vortrag des Berliner Juristen Julius von Kirchmann von 1848 beschreibt gelegentlich auch die Situation des Kanonisten. Im Jahr 2015 hat Papst Franziskus mehr als nur drei Wörter in das kirchliche Gesetzbuch berichtigend hinzugefügt; er hat das gesamte Ehenichtigkeitsverfahren neu geordnet, sodass auch die wissenschaftliche Behandlung dieser Materie, wie sie im vierten Band des Lehrbuchs von Aymans-Mörsdorf-Müller im Jahr 2013 vorgelegt worden ist, neu gefasst werden muss. Angesichts der praktischen Bedeutung dieses Gegenstandsbereichs soll dies in diesem kleinen Bändchen geschehen, noch bevor eine Neuauflage des Lehrbuchs »Kanonisches Recht« erarbeitet werden kann.
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Als erster Papst in der Geschichte der Kirche konnte Papst Johannes Paul II. eine Kodifikation des kirchlichen Rechts für die gesamte katholische Kirche des Westens wie des Ostens verwirklichen. Durch eine Fülle von Gesetzgebungsakten hat er die katholische Kirche auch mit rechtlichen Mitteln in die Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil geführt. Die Autoren des hier vorliegenden Bandes, Fachleute aus Wissenschaft und kirchlicher Leitung, haben sich der Person Johannes Pauls II. aus einem juristischen und theologischen Blickwinkel zugewendet. Es geht um Grundlagenfragen, wie die der kirchlichen Gesetzgebung im Pontifikat von Johannes Paul II. zugrundeliegende Hermeneutik, Anthropologie und Ekklesiologie, um konkrete Fragen seiner gesetzgeberischen Tätigkeit und um seine Bemühungen um ein gutes Miteinander der verschiedenen Staaten und der Kirche.
Codex Juris Canonici (Catholic Church : 1983) --- Canon law. --- John Paul II, Pope,
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