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Actio utilis – »zweckdienliche Klage« – nennen die römischen Juristen einen Rechtsbehelf, der neu geschaffen werden muss, um eine Situation zu bewältigen, in der man die herkömmlichen Klagen nicht zur Anwendung bringen kann oder will. Der Begriff ist in der modernen Forschung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Klageformeltechnik behandelt und dabei insbesondere auf sein Verhältnis zur »Tatsachenklage« (actio in factum) untersucht worden. Genau besehen, hat er jedoch gar keinen formeltechnischen Gehalt, sondern abstrahiert gerade von der Klageformel, deren Konzeption dem Einzelfall überlassen bleibt. Interessanter als die Frage ihrer Gestaltung ist denn auch die Frage nach dem materiellen Zweck der als »zweckdienlich« bezeichneten Klagen. Hier stößt man durchaus auf übergreifende Muster, vor allem auf das Motiv, einer ungerechtfertigten Bereicherung zu wehren. Nicht wenige der actiones utiles entspringen zwar der Fiktion einer in Wahrheit nicht vorhandenen Vertragsbindung oder eines vertragsähnlichen Verhältnisses, haben aber die Aufgabe, einen unberechtigten Zufallsgewinn abzuschöpfen, der nicht dem Kondiktionsrecht unterliegt.
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Der besondere Einfluss der Rhetorik, den das Werk des spätklassischen Juristen Papinian kennzeichnet, hat auch das Urteil späterer Juristen über seine wissenschaftliche Leistung geprägt und gleichermaßen Anerkennung und Ablehnung provoziert. Seine Methode der Rechtsfindung zu erkunden war das Ziel einer Tagung im Kloster Bronnbach. Die hierzu geleisteten Beiträge gelten der Regelbildung und den Absurditätsargumenten bei Papinian, seiner Argumentation in Pfandrechtsfragen und bei der Testamentsauslegung, seiner Haltung zu Freilassungs- und Prositutionsverboten bei Sklavenverkäufen und der Herausbildung einer Vorform des Anwartschaftsrechts zum Schutz bedingt freigelassener Sklaven sowie schließlich seinem Werk über den Ehebruch.
Law—Philosophy. --- Law. --- Theories of Law, Philosophy of Law, Legal History.
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In diesem Band sind die Schriftfassungen der Beiträge einer Tagung zum römischen Erbrecht gesammelt. Sie befassen sich mit der Testamentsauslegung, der testamentsrechtlichen Benachteiligung römischer Frauen, dem Privileg für die Testamente von Kriegsgefangenen, der Überleitung von Vermächtnissen auf die Erben der Vermächtnisnehmer, Systembezügen von Entscheidungen zum Vermächtnisrecht sowie mit dem schenkweisen Erlass von Todes wegen unter dem Blickwinkel historischer Rechtsvergleichung.
Law—Philosophy. --- Law. --- Theories of Law, Philosophy of Law, Legal History. --- Inheritance and succession (Roman law) --- Roman law --- History.
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