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Die Menschenwürde kann heute als eine zentrale, auch praktisch wirkungsmächtige Kategorie in den Kulturen und Rechtsordnungen zumal der europäischen Staaten angesehen werden. Zu diesem Befund will es dann aber nicht recht passen, dass eine – auch den Rechtsbegriff einschließende – konsentierte Begründung der Menschenwürde nach wie vor fehlt. Gilt dies schon für die deutsche rechtswissenschaftliche, aber auch rechtsphilosophische Diskussion um den Begriff der Menschenwürde, zeigen sich bei näherem Hinsehen auch europäische Differenzen, etwa im Vergleich mit dem Menschenwürdeverständnis in der Verfassung Italiens (und den Verfassungen anderer europäischer Staaten). In einer solchen Situation erscheint es sinnvoll, sich der möglichen „Wege zur Menschenwürde“ zu vergewissern, und zwar sowohl in begriffsgeschichtlicher als auch in zeitgenössischer rechtswissenschaftlicher Perspektive. Eben dies unternimmt dieser Band in Form eines deutsch-italienischen Dialogs: Denn es ist gerade die italienische Rechts- und Staatsphilosophie, die sich kraft einer eigenen Form der „Traditionspflege europäischer Geisteswissenschaft“ darum bemüht, bereits gewonnene Einsichten zum hier thematischen Begriff der Menschenwürde nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
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