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Die Stipulation ist eine der bemerkenswertesten Vertragstypen des römischen Rechts. Sie kam zustande, indem der Gläubiger eine Frage formulierte und der Schuldner diese Frage durch die Wiederholung des Verbs bejahte, welches der Gläubiger verwendet hatte. Inhaltlich war eine Stipulation meistens auf die Zahlung von Geld gerichtet. Manchmal verpflichtete sich der Schuldner auch zu anderen Handlungen. In die Stipulationsfrage konnte der Stipulator eine dritte Person hinzufügen, indem er nach der Nennung seiner eigenen Person, die regelmäßig mit dem Personalpronomen mihi geschah, die Konjunktion aut und dahinter den Dritten im Dativ anfügte. Diese dritte Person wird in der Literatur gewöhnlich in Anlehnung an den spätklassischen Juristen Marcian als solutionis causa adiectus oder adiectus solutionis causa bezeichnet. Der solutionis causa adiectus erwarb kein eigenes Recht auf den geschuldeten Gegenstand der Stipulation. An ihn konnte lediglich mit befreiender Wirkung geleistet werden. Gleichzeitig konnte der Gläubiger dem Schuldner ohne dessen Zustimmung die Befugnis nicht mehr entziehen, an den adiectus wirksam zu leisten, sobald die adiectio wirksam vereinbart war. Der Autor untersucht alle überlieferten Quellenstellen, die einen Bezug zu dem solutionis causa adiectus haben und zeichnet damit erstmals ein umfassendes Bild dieser Rechtsfigur.
Roman law --- Consideration (Roman law) --- Roman law. --- Grammaticale figuren. --- Debtor and creditor (Roman law) --- Third parties (Roman law) --- Stipulation --- römisches Recht --- solutionis causa adiectus
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