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2018 (1)

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Book
Brunners Wissenschaft : Heinrich Brunner (1840-1915) in Spiegel seiner Rechtsgeschichte
Author:
ISBN: 9783465042204 3465042204 Volume: 288 Publisher: Frankfurt am Main: Klostermann,

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Abstract

Noch immer gilt der Deutschösterreicher Heinrich Brunner als Inkarnation rechtshistorischer Gelehrsamkeit schlechthin und als der berühmteste germanistische Rechtshistoriker des 19. Jahrhunderts. Diese Studie unternimmt es, sein Werk, dessen Axiome sowie Brunners institutionelles Wissenschaftsbild zu analysieren. Indem Denken und Wirken der Koryphäe im Einzelnen rekonstruiert und eingeordnet werden, entsteht zugleich ein erstmals tieferer Einblick in die inneren Strukturen der deutschen Rechtshistoriographie an der Schwelle zum 20. Jahrhundert. Die Blüte der Disziplin machte diese Jahre, auch


Book
Die Historische Rechtsschule
Author:
ISSN: 16106040 ISBN: 9783465043324 3465043324 Year: 2018 Volume: 310 Publisher: Frankfurt am Main: Klostermann,

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Abstract

Bucher uber die Historische Rechtsschule konnten ganze Bibliotheken fullen. Gleichwohl fallt es bis heute schwer zu beantworten, wer warum zu dieser Schule gerechnet werden kann und wer nicht. Dies liegt auch daran, dass die geistesgeschichtliche Methode, welche die Rechtshistoriografie im 20. Jahrhundert lange dominierte, bis heute Spuren hinterlassen hat. Epochen wurden von Leitfiguren her gelesen, in denen der Zeitgeist vermeintlich zur Entfaltung kam. Die Historische Rechtsschule wurde seitdem weitgehend mit Friedrich Carl v. Savigny identifiziert. Die Forschung konzentrierte sich auf Savigny und liess die meisten seiner Schuler fast unbeachtet. Als Gruppenphanomen erweist sich die Historische Rechtsschule bis heute als erstaunliche Terra incognita. Die Abhandlung unternimmt den Versuch, die Historische Rechtsschule erstmals als wissenschaftliche Schule und damit als Kommunikationszusammenhang einer grossen Zahl von Rechtswissenschaftlern zu rekonstruieren. Drei Felder der juristischen Tatigkeit, in denen sich die Historische Schule als Einheit positionierte und in sich wandelndem Kontext auch mehrfach neu konstituierte, werden dabei betrachtet: der Jurist als Lehrer, als Rechtswissenschaftler und als Richter.

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