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Das Handelsrecht zählt auch im Rahmen der reformierten Juristenausbildung nach allen Prüfungsordnungen zum zivilrechtlichen Pflichtfachstoff und ist damit Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung. Zudem ist es durchweg in die wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereiche integriert. Vor dem Hintergrund der hierdurch notwendigen Abgrenzung konzentriert sich das Lehrbuch auf die Grundstrukturen des Handelsrechts und diejenigen Bereiche, die in den Prüfungen von allen Studierenden beherrscht werden müssen. Deshalb stehen vor allem die Schnittstellen des Handelsrechts zum Bürgerlichen Recht im Zentrum des Lehrbuches und widmen den wechselseitigen Verzahnungen besonderes Augenmerk. Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem Jahre 2004 publizierte Rechtsprechung und Literatur und hat die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen eingearbeitet.
Commercial law. --- Civil law. --- Commercial Law. --- Civil Law.
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Das Handelsrecht zählt in allen Prüfungsordnungen für das 1. juristische Staatsexamen zum zivilrechtlichen Pflichtfachstoff und ist zudem in die wirtschaftsrechtlichen Wahlfachgruppen bzw. Schwerpunktbereiche integriert. Vor dem Hintergrund der hierdurch notwendigen Abgrenzung konzentriert sich das Lehrbuch auf die Grundstrukturen des Handelsrechts und diejenigen Bereiche dieses Rechtsgebietes, die im Rahmen des 1. juristischen Staatsexamens von allen Studierenden beherrscht werden müssen. Deshalb stehen vor allem die Schnittstellen zum Bürgerlichen Recht im Mittelpunkt. Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem Jahre 2002 publizierte Rechtsprechung und Literatur sowie die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen, wie z. B. zuletzt durch das novellierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
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Die vertraglichen Schuldverhältnisse sind zentraler Bestandteil des zivilrechtlichen Pflichtfachstoffes. Dem trägt das Lehrbuch Rechnung, indem es die klassischen Vertragstypen vertieft erläutert und einen Überblick zu atypischen und gemischten Verträgen gibt. Neben den notwendigen Fakten werden vor allem die dogmatischen und methodischen Zusammenhänge aufgezeigt, um das argumentative Rüstzeug zu vermitteln, das für die Beantwortung neuer Fragestellungen unerlässlich ist. Besonderer Wert wurde zudem auf die Verzahnung mit dem Allgemeinen Schuldrecht, insbesondere dem Leistungsstörungsrecht gelegt. Die nunmehr vorliegende 4. Auflage des Lehrbuches verarbeitet insbesondere die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung, berücksichtigt darüber hinaus aber auch die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, die unter anderem das Recht der Zahlungsdienste neu strukturiert hat und mit dem Behandlungsvertrag einen neuen Vertragstyp in das BGB eingefügt hat.
Civil law. --- Civil Law.
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Die vertraglichen Schuldverhältnisse sind zentraler Bestandteil des zivilrechtlichen Pflichtfachstoffes. Dem trägt das Lehrbuch Rechnung, indem es die klassischen Vertragstypen vertieft erläutert und einen Überblick zu atypischen und gemischten Verträgen gibt. Neben den notwendigen Fakten werden dabei vor allem die dogmatischen und methodischen Zusammenhänge aufgezeigt, um das argumentative Rüstzeug zu vermitteln, das für die Beantwortung neuer Fragestellungen unerlässlich ist. Besonderer Wert wurde zudem auf die Verzahnung mit dem Allgemeinen Schuldrecht, insbesondere dem Leistungsstörungsrecht, gelegt. Die nunmehr vorliegende 3. Auflage des Lehrbuches trägt neben der notwendigen Aktualisierung im Hinblick auf die neuere Gesetzgebung insbesondere der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den durch die Schuldrechtsmodernisierung betroffenen Vorschriften Rechnung.
Civil law. --- Civil Law.
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