Listing 1 - 10 of 30 | << page >> |
Sort by
|
Choose an application
Berlin --- Museum Europäischer Kulturen --- Maske --- Bildband.
Choose an application
Ethnologie. --- Karte. --- Sowjetunion / Europäischer Teil --- Verwaltungsgrenze. --- Verwaltungsgrenze --- Geschichte 1938 --- Völkerkunde --- Geschichte 1926 --- Geschichte 1926. --- Geschichte 1938.
Choose an application
Das Sorbische und das Bündnerromanische befinden sich seit längerer Zeit in einem kritischen Zustand. Sprachenpolitische Maßnahmen können nur das sprachliche Verhalten der Sprecher beeinflussen, falls überhaupt. Ihr Verhalten insgesamt hängt aber von zahlreichen nichtsprachlichen Faktoren ab, und deren Einfluß ist ungleich stärker. Eine dauerhafte Sicherung der Existenz dieser Sprachen ist ohne Veränderung bei den nichtsprachlichen Faktoren nicht möglich.
Aussterben einer Sprache --- Bündnerromanisch --- Bündnerromanische --- europäischer --- Kleinsprachen --- Marti --- Probleme --- slavische Kleinsprachen --- slavische Sprachwissenschaft --- Sorbisch --- Sprachenpolitik --- Sprachförderung
Choose an application
Das Sorbische und das Bündnerromanische befinden sich seit längerer Zeit in einem kritischen Zustand. Sprachenpolitische Maßnahmen können nur das sprachliche Verhalten der Sprecher beeinflussen, falls überhaupt. Ihr Verhalten insgesamt hängt aber von zahlreichen nichtsprachlichen Faktoren ab, und deren Einfluß ist ungleich stärker. Eine dauerhafte Sicherung der Existenz dieser Sprachen ist ohne Veränderung bei den nichtsprachlichen Faktoren nicht möglich.
linguistics --- Aussterben einer Sprache --- Bündnerromanisch --- Bündnerromanische --- europäischer --- Kleinsprachen --- Marti --- Probleme --- slavische Kleinsprachen --- slavische Sprachwissenschaft --- Sorbisch --- Sprachenpolitik --- Sprachförderung
Choose an application
Waste is a commodity, and in particular the separately collected, single-variety waste from private households such as waste paper is a highly coveted commodity that public bodies responsible for waste management, i.e. the municipalities, and private sector waste management companies compete for. The German recycling law (KrWG), which came into force in 2012, allows for this waste according to §§ 17, 18 KrWG an exception to the general obligation to hand over the waste to the public bodies responsible for waste management. However, the exception is so narrow that the competent authorities, which are often the responsible bodies for waste management at the same time, can easily ban the collection of private companies. This restricts the European free movement of goods and infringes EU competition law. The present work highlights these restrictions and infringements and examines whether they can be justified, in particular, by the exemptions for Services of General Economic Interest (SGEI). Insofar as this does not succeed, an amendment of the relevant regulations of §§ 17 and 18 KrWG is proposed. Abfälle sind Waren, und insbesondere die getrennt erfassten, d. h. sortenreinen Verwertungsabfälle aus privaten Haushalten wie beispielsweise das Altpapier sind heiß begehrte Waren, um die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), also die Kommunen, und private Entsorgungsunternehmen konkurrieren. Das 2012 in Kraft getretene KrWG lässt für diese Abfälle nach §§ 17, 18 KrWG eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht, die Abfälle dem örE zu überlassen, zu. Allerdings ist die Ausnahme so eng gestaltet, dass die zuständigen Behörden, die oftmals zugleich örE sind, privaten Unternehmen die Sammlung leicht verbieten können. Damit werden die Europäische Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit eingeschränkt. Die vorliegende Arbeit zeigt diese Einschränkungen auf und untersucht, ob sie insbesondere nach den Ausnahmeregelungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI, Daseinsvorsorge) gerechtfertigt werden können. Insoweit dies nicht gelingt, wird eine Änderung der einschlägigen Regelungen der §§ 17 und 18 KrWG vorgeschlagen.
Law --- Abfälle --- Abfall --- Abfallentsorgung --- Deutsche Hochschule für Politik --- Europäischer Gerichtshof --- Kreislaufwirtschaftsgesetz --- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union --- Warenverkehrsfreiheit
Choose an application
Waste is a commodity, and in particular the separately collected, single-variety waste from private households such as waste paper is a highly coveted commodity that public bodies responsible for waste management, i.e. the municipalities, and private sector waste management companies compete for. The German recycling law (KrWG), which came into force in 2012, allows for this waste according to §§ 17, 18 KrWG an exception to the general obligation to hand over the waste to the public bodies responsible for waste management. However, the exception is so narrow that the competent authorities, which are often the responsible bodies for waste management at the same time, can easily ban the collection of private companies. This restricts the European free movement of goods and infringes EU competition law. The present work highlights these restrictions and infringements and examines whether they can be justified, in particular, by the exemptions for Services of General Economic Interest (SGEI). Insofar as this does not succeed, an amendment of the relevant regulations of §§ 17 and 18 KrWG is proposed. Abfälle sind Waren, und insbesondere die getrennt erfassten, d. h. sortenreinen Verwertungsabfälle aus privaten Haushalten wie beispielsweise das Altpapier sind heiß begehrte Waren, um die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), also die Kommunen, und private Entsorgungsunternehmen konkurrieren. Das 2012 in Kraft getretene KrWG lässt für diese Abfälle nach §§ 17, 18 KrWG eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht, die Abfälle dem örE zu überlassen, zu. Allerdings ist die Ausnahme so eng gestaltet, dass die zuständigen Behörden, die oftmals zugleich örE sind, privaten Unternehmen die Sammlung leicht verbieten können. Damit werden die Europäische Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit eingeschränkt. Die vorliegende Arbeit zeigt diese Einschränkungen auf und untersucht, ob sie insbesondere nach den Ausnahmeregelungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI, Daseinsvorsorge) gerechtfertigt werden können. Insoweit dies nicht gelingt, wird eine Änderung der einschlägigen Regelungen der §§ 17 und 18 KrWG vorgeschlagen.
Choose an application
Waste is a commodity, and in particular the separately collected, single-variety waste from private households such as waste paper is a highly coveted commodity that public bodies responsible for waste management, i.e. the municipalities, and private sector waste management companies compete for. The German recycling law (KrWG), which came into force in 2012, allows for this waste according to §§ 17, 18 KrWG an exception to the general obligation to hand over the waste to the public bodies responsible for waste management. However, the exception is so narrow that the competent authorities, which are often the responsible bodies for waste management at the same time, can easily ban the collection of private companies. This restricts the European free movement of goods and infringes EU competition law. The present work highlights these restrictions and infringements and examines whether they can be justified, in particular, by the exemptions for Services of General Economic Interest (SGEI). Insofar as this does not succeed, an amendment of the relevant regulations of §§ 17 and 18 KrWG is proposed. Abfälle sind Waren, und insbesondere die getrennt erfassten, d. h. sortenreinen Verwertungsabfälle aus privaten Haushalten wie beispielsweise das Altpapier sind heiß begehrte Waren, um die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), also die Kommunen, und private Entsorgungsunternehmen konkurrieren. Das 2012 in Kraft getretene KrWG lässt für diese Abfälle nach §§ 17, 18 KrWG eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht, die Abfälle dem örE zu überlassen, zu. Allerdings ist die Ausnahme so eng gestaltet, dass die zuständigen Behörden, die oftmals zugleich örE sind, privaten Unternehmen die Sammlung leicht verbieten können. Damit werden die Europäische Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit eingeschränkt. Die vorliegende Arbeit zeigt diese Einschränkungen auf und untersucht, ob sie insbesondere nach den Ausnahmeregelungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI, Daseinsvorsorge) gerechtfertigt werden können. Insoweit dies nicht gelingt, wird eine Änderung der einschlägigen Regelungen der §§ 17 und 18 KrWG vorgeschlagen.
Law --- Abfälle --- Abfall --- Abfallentsorgung --- Deutsche Hochschule für Politik --- Europäischer Gerichtshof --- Kreislaufwirtschaftsgesetz --- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union --- Warenverkehrsfreiheit
Choose an application
Zwei hier vorliegende Beiträge suchen den Zugang zum Fortwirken einer zeitweise verschütteten Petersburger Überlieferung in einem europäischen Raum am Beispiel des deutschsprachigen Dichters Henry von Heiseler. Daß "sein" Puškin in diesem Interpretationssrahmen als ein kulturelles Symbol mit identitätsstiftendem und dialogischem Potential und nicht nur als ein "Translat" aufzufassen ist, spiegelt die Positionen des genannten Übersetzers wider.
Language --- translator --- 1875 --- 1928 --- Arthur Luther --- europäischer --- Heiselers --- Henry --- Johannes von Guenther --- Kultur --- Petersburger --- Poljakov --- Puškin --- Puskin-Übersetzer --- Reinhold von Walter --- Russisch-Deutsch Übersetzung --- Übersetzungswerk --- Wirkungsraum
Choose an application
Zwei hier vorliegende Beiträge suchen den Zugang zum Fortwirken einer zeitweise verschütteten Petersburger Überlieferung in einem europäischen Raum am Beispiel des deutschsprachigen Dichters Henry von Heiseler. Daß "sein" Puškin in diesem Interpretationssrahmen als ein kulturelles Symbol mit identitätsstiftendem und dialogischem Potential und nicht nur als ein "Translat" aufzufassen ist, spiegelt die Positionen des genannten Übersetzers wider.
translator --- 1875 --- 1928 --- Arthur Luther --- europäischer --- Heiselers --- Henry --- Johannes von Guenther --- Kultur --- Petersburger --- Poljakov --- Puškin --- Puskin-Übersetzer --- Reinhold von Walter --- Russisch-Deutsch Übersetzung --- Übersetzungswerk --- Wirkungsraum
Choose an application
Dieser Open Access Band beleuchtet den weit über die wissenschaftliche Community hinaus diskutierten Bereich der Personen- und Gütermobilität aus einer Vielzahl unterschiedlicher Perspektiven. Das Buch zeichnet sich durch seinen interdisziplinären Ansatz aus: neben rechtlichen Rahmenbedingungen werden auch Aspekte aus Verkehrswirtschaft, Technik sowie nachhaltiger Verkehrspolitik beleuchtet, unter anderem anhand von Großprojekten wie dem österreichisch-italienischen Brennerbasistunnel und der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale in der Schweiz. Zunächst werden die Instrumente zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts im Transport- und Verkehrsrecht behandelt. Darauf werden Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit und des anwendbaren Vertragsrechts bei der grenzüberschreitenden multimodalen Güterbeförderung in der EU auf der Grundlage aktueller Judikatur diskutiert. Im Bereich des internationalen Warenhandels werden Querbezüge zwischen UN-Kaufrecht und COTIF-Eisenbahngüterbeförderungsrecht (CIM) hergestellt. Ferner werden die aktuell vieldiskutierten haftungsrechtlichen Herausforderungen des automatisierten Fahrens sowie die umstrittene Frage der Luftreinhaltung durch Verkehrsverbote in den Städten behandelt. Darauf folgt die Diskussion kartellrechtlicher Fragen von Kooperationen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Den Ausgangspunkt für dieses Buch bildete eine Tagung an der Universität Innsbruck.
Transportrecht --- Verkehrs- und Haftungsrecht --- Umweltrecht --- EU-Recht --- Internationales Privat- und Prozessrecht --- Automatisiertes Fahren --- UN-Kaufrecht --- Mobilität --- Güterverkehr --- Personenverkehr --- Verkehrswirtschaft --- Eisenbahnverkehr --- Gerichtszuständigkeit --- Verkehrspolitik --- Europäischer Binnenmarkt --- Vertragsrecht --- COTIF --- Open Access
Listing 1 - 10 of 30 | << page >> |
Sort by
|