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Mit Artikel 102 des Grundgesetzes fand nach fast 100 Jahren abolitionistischer Reformbestrebungen die Zulassung der Todesstrafe ihr verfassungsrechtliches Ende. Was waren die Gründe für die überraschende Entscheidung des damaligen Gesetzgebers, entgegen der zu jener Zeit vorherrschenden Volksstimmung zugunsten der Todesstrafe, die höchste Strafe abzuschaffen. Welche Auswirkungen hatte das Verfassungsverbot auf die diese Regelung ablehnende Bevölkerung? Untersucht wird insbesondere die Entwicklung der parlamentarischen und öffentlichen Meinungsbildung in der Zeit von 1949 bis 1990 zur Frage der erneuten Anwendung der Todesstrafe. Denn trotz der eindeutigen Regelung des Artikels 102, die nur mit einer verfassungsändernden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beseitigt werden kann, wurde die Regelung seit Beginn der 50er Jahre bis hinein in die 70er Jahre immer wieder durch Politik, Presse und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Angeheizt durch teils aufsehenerregende Verbrechen gab es zahlreiche Versuche, die verfassungsrechtliche Entscheidung rückgängig zu machen. Erst in den späten 70er Jahren stellte sich eine stabile Mehrheit gegen die erneute Einführung der Todesstrafe ein. Das ehemals heftig kritisierte Verfassungsverbot hatte sich zu einem von der Mehrheit des Volkes allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz entwickelt. Anhand parlamentarischer Debatten, Akten des Bundesjustizministeriums sowie der Auswertung der Tagespresse und demoskopischer Erhebungen versucht die Arbeit Erkenntnisse zu Motivationen und Ansichten zu geben, warum die Politik trotz der fehlenden Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung an ihrer Entscheidung unbeirrt festhielt, die Bevölkerung das Verfassungsverbot erst Jahrzehnte nach seinem Inkrafttreten akzeptierte und diese Entwicklung schließlich dazu führte, dass die Bundesrepublik Deutschland fortan auch über ihr Territorium hinaus für die Ächtung der Todesstrafe eintrat.
Capital punishment --- Death Penalty. --- Federal Republic of Germany.
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Das Strafbefehlsverfahren ist trotz der Kürze und des Ausnahmecharakters seiner Regelungen in der Praxis von enormer Wichtigkeit. Die den Anklageprozess kennzeichnenden Grundsätze der Mündlichkeit, der Öffentlichkeit und der Gewährung rechtlichen Gehörs sind hier nicht bzw. nur unzulänglich umgesetzt. Wie kam es dazu, dass das Strafbefehlsverfahren trotz der Einführung eines reformierten, auf diesen Grundsätzen beruhenden Strafverfahrens Mitte des 19. Jahrhunderts nicht nur Einzug in die deutsche Strafprozessordnung fand, sondern seit dem ständig ausgeweitet wird? Die Arbeit zeigt auf, dass das Strafbefehlsverfahren als ein Kind der Praxis aus einem Kompetenzkonflikt zwischen Polizei und Justiz hervorging, sich dann als integraler Bestandteil des Verfahrensrechts etablierte und schließlich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Strafprozessordnung wurde. Es wird die Entwicklung des Verfahrens beginnend mit dem in Berlin bekannten polizeirechtlichem Mandatsverfahren zu Beginn des 19. Jahrhunderts und endend in den heutigen Tagen dargestellt und bewertet. Die Beweggründe und Argumentationslinien sowohl der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten als auch die der Praxis und der rechtswissenschaftlichen Literatur werden dazu unter - zum Großteil erstmaliger - Auswertung umfassenden Quellenmaterials aufgezeigt.
Criminal procedure --- Criminal law --- History. --- Penalty Order, Criminal Proceeding.
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Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 9/3 enthält die Kommentierung der StPO-Vorschriften zum Strafbefehls- und Sicherungsverfahren (§§ 407-412, 413-416), zum beschleunigten Verfahren (§§ 417-420), zur Einziehung und Vermögensbeschlagnahme (§§ 421-443) sowie zur Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 444). Volume 9/3 contains commentary on provisions in the German Code of Civil Procedure regarding summary penalty orders and admissibility (§§ 407-412, 413-416), accelerated proceedings (§§ 417-420), confiscation and asset seizure (§§ 421-443), and regulatory fines against legal entities and associations (§ 444).
Private prosecutions. --- accessory prosecutions. --- admissibility. --- confiscation. --- rights of aggrieved persons. --- summary penalty orders.
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Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 9/2 enthält die Kommentierung der Vorschriften des Fünften Buchs der StPO, in dem z.T. weitreichende Neuregelungen erfolgt sind, u.a. der am 1. Juli 2021 neu eingefügte § 373b mit der Legaldefinition des Verletztenbegriffs. Volume 9/2 contains commentary on provisions in the German Code of Civil Procedure regarding private prosecutions (§§ 374-394), accessory prosecutions (§§ 395-402), and compensation and other rights of aggrieved persons (§§ 403-406l).
Private prosecutions. --- accessory prosecutions. --- admissibility. --- confiscation. --- rights of aggrieved persons. --- summary penalty orders.
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Was bedeutet es, aus dem Gefängnis entlassen zu werden? Und wie sehen die Lebensrealitäten haftentlassener Menschen aus? Barbara Sieferle geht diesen Fragen nach und gibt einen anschaulichen Einblick in die kreativen, taktischen Versuche von Männern, sich nach ihrer Entlassung wieder ein bedeutungsvolles Leben aufzubauen. Dabei gilt es, mit den häufigen Handicaps von gesellschaftlicher Stigmatisierung und moralischer Verurteilung zurechtzukommen. Im Mittelpunkt der Analyse stehen die Lebensrealitäten einzelner Menschen - so ergibt sich ein dichtes Bild des Post-Gefängnis-Lebens abseits aller Stereotype und Vorurteile.
SOCIAL SCIENCE / Anthropology / Cultural & Social. --- Creativity. --- Cultural Anthropology. --- Cultural Construction. --- Everyday Life. --- Law. --- Liability. --- Penalty. --- Reality of Life. --- Social Inequality. --- Social Work. --- Sociology of Crime.
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Wie reagiert die Wissenschaft auf Fehlverhalten innerhalb ihrer Gemeinschaft, an welchen Normen und Werten orientiert sie sich dabei und wie begründet sie diese? Felicitas Hesselmann untersucht die institutionellen Umgangsweisen mit wissenschaftlichem Fehlverhalten anhand von Interviews und Dokumentenanalysen. Theoretisch fundiert zeichnet sie das diese Verfahren prägende Spannungsfeld zwischen einer Ordnungsvorstellung wissenschaftlicher Selbstreinigung und einer Ordnungsvorstellung autoritativer Sanktion nach. Wissenschaft erscheint so als der seltene Fall einer sozialen Gemeinschaft ohne geteilte Normen, die an die Stelle des rechtsstaatlichen Versprechens auf Universalität und Stabilität ein Versprechen auf Unvorhersehbarkeit und Interpretationsoffenheit setzt. O-Ton: »Problematisch wird es dort, wo sich Wissenschaft und Gesellschaft berühren« - Felicitas Hesselmann im Interview bei L.I.S.A. Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung am 19.01.2021.
Wissenschaftliches Fehlverhalten; Devianz; Strafe; Soziale Ordnung; Norm; Sanktion; Symbolische Ordnung; Retraction; Michel Foucault; Strafsoziologie; Wissenschaft; Wissenschaftssoziologie; Soziologie; Scientific Misconduct; Deviance; Penalty; Social Order; Sanction; Symbolic Order; Sociology of Punishment; Science; Sociology of Science; Sociology; --- Deviance. --- Michel Foucault. --- Norm. --- Penalty. --- Retraction. --- Sanction. --- Science. --- Social Order. --- Sociology of Punishment. --- Sociology of Science. --- Sociology. --- Symbolic Order.
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Capital punishment --- European literature --- Executions and executioners in literature --- Torture in literature --- Abolition of capital punishment --- Death penalty --- Death sentence --- History --- History and criticism --- Criminal law --- Punishment --- Executions and executioners
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Capital punishment --- Criminal justice, Administration of --- Executions and executioners --- History --- -Criminal justice, Administration of --- -Executions and executioners --- -Criminal law --- Criminal procedure --- Execution sites --- Administration of criminal justice --- Justice, Administration of --- Crime --- Criminal law --- Criminals --- Abolition of capital punishment --- Death penalty --- Death sentence --- Punishment --- Law and legislation --- -History --- Capital punishment - Germany - Trier - History --- Criminal justice, Administration of - Germany - Trier - History --- Executions and executioners - Germany - Trier - History
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