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Criminal procedure --- -Criminal procedure --- Criminal procedure - - Hungary
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Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Im vorliegenden Band 1 mit der ausführlichen Einleitung und den allgemeinen Vorschriften der StPO zu Zuständigkeit, Gerichtsstand, Ausschließung von Gerichtspersonen, gerichtlichen Entscheidungen und Bekanntmachungen sowie zu Fristen und der Wiedereinsetzung wird bereits ein Gesamtbild des Strafverfahrens vermittelt. Dabei werden die zunehmend wichtiger werdenden europäischen und internationalen Bezüge eingehend dargestellt.
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Lockerungen und offener Vollzug stellen elementare Bestandteile eines resozialisierungsorientierten Strafvollzuges dar. Diese Feststellung ist auch nach der Föderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder überging, unverändert. Gleichwohl bietet die Reform Anlass, die 16 neuen Landesgesetze zueinander in Beziehung zu setzen und die gesetzlichen Regelungen zu Vollzugslockerungen und offenem Vollzug von der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt bis zur Entlassung unter Berücksichtigung der normativen Verwaltungspraxis näher zu untersuchen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob die Länder den Standard, den das bundesdeutsche Strafvollzugsgesetz von 1976 aufstellte, gehalten, restaurative Tendenzen legitimiert oder Innovationen etabliert haben. Die vorliegende Arbeit leistet zugleich einen Beitrag zu einem verfassungsrechtlich determinierten Verständnis von Lockerungen und offenem Vollzug.
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Zusammenfassung Bei der sogenannten Verständigung in Strafverfahren handelt es sich um ein seit langer Zeit stark umstrittenes Rechtsinstitut. Im Jahr 2013 hat das Bundesverfassungsgericht den dazu ergangenen Regelungen in der StPO zwar eine Verfassungsmäßigkeit attestiert, aber zugleich dem Gesetzgeber aufgegeben, die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der grundgesetzlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dieser Band, vorgelegt von einem Forschungsverbund der Universitäten Düsseldorf, Frankfurt am Main und Tübingen, analysiert auf der Grundlage einer Auswertung der Rechtsprechung und Akten einschlägiger Verfahren sowie von Befragungen justitieller Akteure, wie das geltende Recht durch die Praxis umgesetzt wird. Abstract The so-called “Verständigung im Strafverfahren“ – plea bargaining in criminal cases – is and has been a highly controversial issue. In 2013, the German Federal Constitutional Court ruled the respective provisions of the German criminal code constitutional. Still, it assigned legislators the task to constantly examine the effectiveness of the inherent protective measures to ensure its constitutionality. This volume presents the findings from a nationwide research project undertaken by researchers from the Universities of Düsseldorf, Frankfurt am Main and Tübingen. Based on the analysis of relevant court rulings, court records and both surveys and interviews with pertinent court personnel, it analyzes how the law is applied in practice.
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Die jüngsten Entwicklungen im Strafverfahrensrecht sind durch die strafprozessuale Auslegungsdoktrin der Beschleunigung, Effektivierung und Verbilligung geprägt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung werden die Vorschriften der {softsign}{softsign} 154, 154a StPO als bedeutende Ausformung der verfahrensrechtlichen Beschleunigungsmaxime einer umfassenden rechtsstaatlichen und verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Die Normen der {softsign}{softsign} 154, 154a StPO begrenzen das strafprozessuale Legalitätsprinzip aufgrund von Opportunitätserwägungen und dienen der Konzentration des Verfahrensstoffes. Das öffentliche Interesse an einem prozessökonomischen und ressourcenschonenden Strafverfahren ?ndet seine Grenze jedoch dort, wo das Beschleunigungsstreben zu einer Verletzung des Beschuldigten in seinen prozessordnungsgemäßen Rechten und der Rechtsstaatlichkeit führt. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Praxis den rechtsstaatlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an das Strafverfahren genügt oder gerade keine Berechtigung dafür besteht, dass ? bildlich in den Worten von Peters (StV 1981, 411 (412)) gesprochen ? ?die Justiz zwar den guten Tropfen (Verfahrensbeschleunigung, Entlastung, möglicherweise, wenn auch sicherlich die Ausnahme: Umgehung eines Freispruchs) genießt, den bösen Tropfen (Unschuldsvermutung, Ausschaltung des ausgesonderten Teils bei der Restbeurteilung) jedoch nicht schlucken will?.
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