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Language

German (3)


Year
From To Submit

2000 (1)

1998 (1)

1966 (1)

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Book
Uber die Garantie des privateigentums in Frankreich
Author:
Year: 1966 Publisher: Winterthur : P. G. Keller,

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Abstract


Book
Der Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln im französischen Privatrecht : Die Bedeutung der EG-Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln un Verbraucherverträgen vom 5. April 1993 für das französische privatrecht
Author:
Year: 1998 Publisher: Berlin : Arno Spitz,

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Abstract

Der Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrecht auf das das internationale Produkthaftungsrecht
Authors: ---
ISBN: 316147452X 9783161474521 Year: 2000 Volume: 83 Publisher: Tübingen: Mohr Siebeck,

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Abstract

Der grenzuberschreitende Warenabsatz innerhalb Europas spielt fur die exportorientierte deutsche Industrie eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Der Rechtsverkehr deutscher Produzenten mit dem grossten Aussenhandelspartner Frankreich wird jedoch durch erhebliche Unterschiede in der Konzeption, den Voraussetzungen und den Folgen der Haftung des Herstellers fur durch seine Produkte verursachte Schaden erheblich erschwert. An diesem Zustand hat sich auch durch die europaische Produkthaftungsrichtline nichts geandert. Demgemass unterscheiden sich auch die Regelungen des Internationalen Privatrechts beider Staaten, die daruber bestimmen, welches Recht auf einen grenzuberschreitenden Produkthaftungsfall anwendbar ist. Art und Umfang der Haftung des Herstellers hangen folglich regelmassig von der eher zufalligen Frage ab, vor welchem Gericht uber den Produkthaftungsfall entschieden wird. Die hieraus resultierende Rechtsvielfalt und -unsicherheit ist europarechtlich bedenklich. Da die gemeinschaftsrechtliche Warenverkehrsfreiheit auch den Export schadenstiftender Produkte schutzt, ist es notwendig, sie auf ihre Vorgaben fur die mitgliedstaatlichen Kollisionsrechte zu untersuchen. Dabei zeigt Robert Freitag, dass der Hersteller nicht unter Berufung auf die Warenverkehrsfreiheit verlangen kann, stets nach den Haftungsstandards seines Heimatlandes beurteilt zu werden. Das Gemeinschaftsrecht erfordert jedoch, dass die Parteien des Haftungsfalles das auf ihre Rechtsverhaltnisse anwendbare Recht zu jeder Zeit einvernehmlich festlegen konnen. Im ubrigen genugt das geltende Internationale Produkthaftungsrecht den Vorgaben des EG-Vertrages, auch soweit es die Staatsangehorigkeit der Parteien berucksichtigt.

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