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Praxisrelevante Probleme des internationalen Privatrechts werden von der Theorie ahnlich beiseite gelassen, wie umgekehrt die Judikatur fremdes Recht und seine Verknupfbarkeit mit heimischen Entscheiden durch das IPR moglichst meidet. Hinzu kommt, dass das IPR und seine Regelungsaufgaben von einer weiten juristischen Offentlichkeit selten verstanden und gering geachtet werden. Das betrifft insbesondere die Qualifikation. Loukas A. Mistelis hat eine prozessual 'aufgeklarte' Qualifikation im Blick. Diese Qualifikation erschliesst und berucksichtigt die Literatur, Gesetzgebung und Rechtsprechung mehrerer Rechtsordnungen. Die im modernen IPR rechtsvergleichend zu bewerkstelligende Qualifikation muss Materiellrechtliches und Verfahrensrechtliches gleichermassen erwagen, um das anwendbare Recht juristisch korrekt zu ermitteln und in seiner Reichweite zu bestimmen. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem konkreten Gegenstand der Qualifikation. Dabei wird deutlich, dass die bisherigen Bearbeitungen des Problems zumeist am Ergebnis eines Gerichtsurteils ausgerichtet wurden, statt die Entstehung und Entwicklung verschiedener Qualifikationen im Verfahrensablauf zu unterscheiden. Die erste Qualifikation liegt im Aufgabenbereich der Rechtsanwalte. Bezieht man die weiteren Vorbereitungen des Gerichtsverfahrens realistisch mit ein, so ist insgesamt zwischen drei Qualifikationen zu unterscheiden: der anwaltlichen Kanalisierung, einer fruhen gerichtlichen Charakterisierung und schliesslich der im Urteil gezeigten finalen Qualifikation durch das Gericht. Aus dieser Differenzierung ergeben sich anhand der Urteilsanalyse und der Aktionenstruktur Schlussfolgerungen zum Qualifikationsgegenstand.
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