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Rechtsstaatsprinzip. --- Reform. --- Verwaltungsrecht. --- Namibia.
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Long description: Die Möglichkeit, Schülerzeitungen zu erstellen und zu publizieren, wird den Schülerinnen und Schülern deutscher Schulen nicht zuletzt durch die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gewährt. Obwohl diese Grundrechte durch das absolut geltende Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG geschützt werden, finden sich in den Medien mitunter Fälle, in denen von einem angeblichen Verstoß gegen diese Schutznorm berichtet wird. Dabei wird jedoch regelmäßig übersehen, dass die Schülerzeitung - anders als sonstige Druckwerke - aus dem Bereich des staatlich verantworteten Schulwesens stammt und das Zensurverbot daher womöglich bei Schülerzeitungen nicht vollumfänglich zur Anwendung kommt. Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser bislang vernachlässigten Thematik und untersucht mögliche Gestaltungsformen von Schülerzeitungen (Schülerzeitungsmodelle) im Hinblick auf ihre schul- und verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit anhand der Regelungen in den verschiedenen Landesschulgesetzen und -ordnungen. Der Autor zeigt etwaige Schwachstellen in den entsprechenden Normen auf, bildet Vorschläge zu deren Verbesserung und Ergänzung und entwickelt eine für alle Bundesländer gleichermaßen geltende Musterklausel für den Bereich der Schülerzeitungen.
Wissenschaft --- Verwaltungsrecht --- Verfassungsrecht --- Schulrecht
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"Verwaltungsrecht in der Klausur" präsentiert das prüfungsrelevante Verwaltungsrecht erstmals Open Access und an der Prüfungsrealität der Studierenden ausgerichtet. Die Darstellung orientiert sich dabei an der typischen Struktur verwaltungsrechtlicher Klausuren; das relevante Wissen und die zu beherrschenden Streitstände werden als Elemente der gutachterlichen Darstellung erläutert. Ausgehend von der verwaltungsprozessualen Einkleidung werden die zentralen Strukturen und Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts und des examensrelevanten Besonderen Verwaltungsrechts wissenschaftlich an den klausurrelevanten Stellen aufbereitet. Die Ausführungen berücksichtigen zudem das individuelle Lernniveau, indem zwischen Grundlagen-, Examens- und Hausarbeitswissen unterschieden wird. Beispiele runden die Darstellung ab.
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To celebrate the 270th anniversary of the De Gruyter publishing house, the company is providing permanent open access to 270 selected treasures from the De Gruyter Book Archive. Titles will be made available to anyone, anywhere at any time that might be interested. The DGBA project seeks to digitize the entire backlist of titles published since 1749 to ensure that future generations have digital access to the high-quality primary sources that De Gruyter has published over the centuries.
Preußen. --- Staatsrecht. --- Verwaltungsrecht. --- Öffentlicher Dienst. --- LAW / General.
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Kolonialrecht. --- Recht. --- Staatsrecht. --- Verwaltungsrecht. --- de. --- LAW / General.
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Recht. --- Staatsrecht. --- Verwaltungsrecht. --- Öffentlicher Dienst. --- Preu�en.
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Direkte Steuer. --- Recht. --- Staatsrecht. --- Steuerrecht. --- Verwaltungsrecht. --- Preussen.
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Die Energiewende machte die Beschleunigung des Stromnetzausbaus notwendig; dazu wurde 2011 ein neues mehrstufiges Planungssystem geschaffen. Klagen gegen die Ausbauplanungen sollen nach der gesetzgeberischen Vorstellung dabei erst auf der letzten Planungsstufe zulässig sein. Thomas Recht untersucht dieses Modell der Rechtsschutzkonzentration unter Berücksichtigung nationaler, unions- und völkerrechtlicher Rechtsschutzvorgaben.
Energy industries --- Verbandsklage --- Planfeststellung --- Netzentwicklungsplan --- Bundesbedarfsplan --- Bundesfachplan --- Besonderes Verwaltungsrecht --- Verwaltungsrecht --- Völkerrecht, Europarecht
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Hauptbeschreibung Das Staatshaftungsrecht, das besser Öffentliches Haftungsrecht hieße, ist ein verrufenes Rechtsgebiet, chaotisch und zersplittert, ein ""Flickenteppich"" und ein ""Durcheinander"" zugleich. Diese Abhandlung sinnt auf Abhilfe. Sie schlägt eine neue Dogmatik vor, die das Öffentliche Haftungsrecht zu systematisieren sucht und der ein ökonomisch informierter und unionsrechtlich inspirierter Einheitsanspruch zu Grunde liegt. Der Einheitsanspruch berücksichtigt die Konvergenzen, die im herkömmlichen Staatshaftungsrecht zu beobachten sind, und nimmt Vorwürfe der Sach- und
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