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Bereits in seinen ersten Schriften ging der Rechtssoziologe Eugen Ehrlich (1862-1922) der Beobachtung nach, dass das Gesetzesrecht und die Regeln, nach denen die Menschen wirklich leben, vielfach nicht übereinstimmen. Da nach seiner Ansicht eine Rechtswissenschaft, die lediglich versucht, das Gesetzesrecht in ein begrifflich und logisch folgerichtiges gedankliches System zu bringen, das Wesen und die Wirklichkeit des Rechts nicht angemessen erfasst, will er das in der Gesellschaft tatsächlich praktizierte Recht erforschen. Er verwendet dafür den Begriff des ""lebenden Rechts"" als Gegensatz zu
Sociological jurisprudence. --- Law --- Jurisprudence --- Law and society --- Society and law --- Sociology of law --- Sociology --- Law and the social sciences --- Philosophy. --- Ehrlich, Eugen, --- Эрлих, Ойген, --- Ėrlikh, Oĭgen,
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