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Ist der konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen noch zeitgemäß oder ein Privileg der Kirchen im religionsneutralen Staat? Ist es in einer immer pluraler werdenden Gesellschaft notwendig, eine staatlich verantwortete Religionskunde für alle einzuführen oder gerade im konfessionell gebundenen Religionsunterricht ein wirksames Mittel zur Verwirklichung der positiven Religionsfreiheit zu sehen? Welche rechtlichen Spielräume gibt es für einen Religionsunterricht, der ökumenischen Belangen Rechnung trägt? Leistet der Ethikunterricht nur Ersatzdienst für Schüler, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben? Diese Arbeit bietet aus kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Perspektive Argumente zur Gestalt und Begründung eines schulischen Religionsunterrichts, der an der Zeit ist.
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Ist das Konzil Verständnis- und Auslegungshorizont für den Codex oder umgekehrt? Diese Arbeit widmet sich zunächst grundsätzlich dem Verhältnis von Konzil und Codex, das für die Hermeneutik und die Methodik der Kirchenrechtswissenschaft von immenser Bedeutung ist. Nicht selten hört man in der kirchlichen Praxis, dass die Gläubigen nicht mehr versorgt und angesichts der Überlastung vieler Pfarrer Aufgaben an Laien delegiert werden. Hinter solchen Vorstellungen verbirgt sich häufig ein noch an der Katholischen Aktion des 19. und frühen 20. Jahrhunderts orientiertes Verständnis des Laienapostolats. Dies zeigt, dass die Erneuerung des Laienapostolats durch das Zweite Vatikanische Konzil und die erneuerte Rechtsordnung der Kirche in Teilen nicht bzw. noch nicht rezipiert wurden. Ist der Laie mehr als nur ein Nichtkleriker? Lässt sich der Begriff des Laien in der Kirche auch positiv füllen? Vor dem Hintergrund der Verhältnisbestimmung von Konzil und Codex widmet sich die Arbeit der Rechtsstellung der christifideles laici und zeigt, wie auf dem Weg von der Katholischen Aktion zum gemeinsamen Priestertum der Gläubigen der Begriff des Laien in der Kirche neu formuliert und normiert wird.
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Das Kirchenrecht ist kein unveränderbarer monolithischer Block, sondern stets ein Ius semper reformandum. Rezeptionslücken des II. Vatikanischen Konzils und das Leben der Kirche in der Gegenwart erfordern eine dynamische Rechtsentwicklung, die die Kirche auf ihrem Weg in die Zukunft unterstützt. 0Papst Franziskus hat wie seine Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. bereits zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, etwa des Codex Iuris Canonici von 1983 sowie des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990. Die Kirchenrechtswissenschaft begleitet seit jeher die kirchliche Rechtsentwicklung und hat vor allem seit dem letzten Konzil vielfältige Reformvorschläge gemacht. Der Band nimmt die Frage nach möglichen Reformvorschlägen de lege ferenda in zentralen Rechtsbereichen aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick.
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Die Frage des Verhältnisses von II. Vatikanischem Konzil und dem geltenden Kirchenrecht und damit verbunden die Frage nach der Rezeption des II. Vatikanischen Konzils in der geltenden Rechtsordnung, das Verhältnis von Staat und Religion in der Bundesrepublik Deutschland und ihr Religionsrecht sowie weitere theologische Brückenschläge von und zum Kirchenrecht stehen im Zentrum dieses Bandes. Diese Themen zeichnen auch die entscheidenden Weglinien der kirchen- und religionsrechtlichen Forschung von Heribert Hal-lermann nach. Dieser Band ehrt daher den Würzburger Kirchenrechtler zu seinem 65. Geburtstag und hebt in sei-nem Titel das Hauptanliegen seiner Forschung und seiner Lehre hervor, das Kirchenrecht als hilfreiches pastorales In-strument innerhalb des Volkes Gottes auszuweisen.
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Canon law --- Theology, Doctrinal --- Ecclesiastical law --- Church and state --- Law and legislation --- Vatican Council --- Vatican Council.
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Papst Franziskus will nicht nur eine Kirche, die „an die Ränder geht“ – er will eine Kirche „im Aufbruch“, die auch ihre Peripherie ernst nimmt. In „Evangelii Gaudium“ mahnt er eine Stärkung der Bischofskonferenzen an, denn eine „übertriebene Zentralisierung kompliziert das Leben der Kirche und ihre missionarische Dynamik, anstatt ihr zu helfen.“Der Impuls des Papstes führt zur Frage nach der Subsidiarität als Organisationsprinzip der Kirche sowie zu einer möglicherweise neuen Art, das Amt des Papstes auszuüben. Als kollegiale Strukturen kommen die Bischofskonferenzen ebenso in den Blick wie die Bischofssynode und die Reform der Römischen Kurie. Diese Reform muss sich heute auch an den Prinzipien der Unternehmensführung und der Organisationsentwicklung messen lassen. Eine Zuspitzung erfährt der Reformimpuls des Papstes im Umgang mit gescheiterten Ehen und mit der Regelung der Liturgie.
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Mit Blick auf die Umstrukturierungen in deutschen Diözesen und den sich daraus ergebenden Anforderungen stellt sich die Frage nach der theologischen Positionierung und rechtlichen Normierung der Kleriker in der katholischen Kirche. Wie wird die Existenz von Klerikern innerhalb des Volkes Gottes begründet? Was macht Kleriker theologisch und rechtlich aus? Welche Aufgaben kommen ihnen zu? Welche Klerikerstufen gab und gibt es? Die Studie beginnt mit einer rechtsgeschichtlichen Betrachtung dieser Fragen und gibt einen Überblick über zentrale rechtsgeschichtliche Entwicklungen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Sammlung Statuta Ecclesiae antiqua aus dem 5. Jahrhundert, die erstmals die bis 1972 zu durchlaufenden Weihestufen nennt. Abschließend wird die Rezeption der konziliaren Aussagen in der nachkonziliaren Gesetzgebung und in der geltenden Rechtsordnung betrachtet.
Codex Iuris Canonici --- Katholische Kirche --- Überblick --- Zweites Vatikanisches Konzil --- Volk Gottes --- Konzil von Trient --- Kleriker --- Kirchenrecht
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