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Im Handlungsfeld Coaching stellt die Digitalisierung alle Beteiligten vor massive Herausforderungen. Ein flächendeckendes Umdenken findet spätestens seit der weltweiten Corona-Pandemie statt - mit folgenreichen Konsequenzen für die Coachingbranche. Coaching hat sich in den letzten Jahren signifikant weiterentwickelt und sieht sich mit umwälzenden Effekten einer zunehmenden Digitalisierung und gesellschaftlichen Transformation konfrontiert. Kommunikation stößt kaum mehr auf Grenzen und verbindet auf Knopfdruck entlegene Kontinente. Unternehmen aus allen Branchen setzen auf neue Organisationsformen. Die Anforderungen an Arbeitnehmer*innen verändern sich permanent. Agilität wird zum Schlagwort. Im Kontext dieser Entwicklung stellen sich für Coaching u. a. folgende Fragen: Wie wirkt sich die Digitalisierung auf den Bedarf von Coaching aus? Wie verändert die Digitalisierung das Beratungsformat Coaching? Wie wirksam ist Digital Coaching im Vergleich? Wie positioniert sich Coaching als Profession im Zuge dieser gesellschaftlichen Transformation? Der Sammelbandband beinhaltet wichtige Thesen und Antworten innerhalb dieser Debatte.
Sports & Recreation / Coaching --- Sports --- Field sports --- Pastimes --- Recreations --- Recreation --- Athletics --- Games --- Outdoor life --- Physical education and training --- Sports & Recreation --- Coaching --- General
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Die Übertragung von Familienunternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgt zwar üblicherweise ohne Gegenleistung, dafür aber häufig unter Zurückbehalt bestimmter Rechte der übertragenden Generation. Ein in der Praxis beliebtes Mittel stellt insoweit die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt dar. Deren steuerliche Konsequenzen sind allerdings bis heute nicht abschließend geklärt. Jan-Eckhard Wegener geht der Frage nach, ob Nießbrauchsvorbehalte bei unentgeltlichen Übertragungen von Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen für die Buchwertfortführung schädlich sind und damit zu einer Aufdeckung stiller Reserven führen. Hierzu untersucht er einerseits die Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG und ordnet sie in das System der Einkommensbesteuerung ein. Zum anderen beleuchtet er die Auswirkungen von Nießbrauchsvorbehalten auf die Befugnisse der Beteiligten. Unter Anwendung der gewonnen Erkenntnisse beantwortet der Autor die Frage, ob und in welchen Fällen die Buchwerte trotz vorbehaltenem Nießbrauch fortzuführen sind und eine Ertragsbesteuerung unterbleiben muss.
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Dieser erste Band des bisher umfangreichsten deutschsprachigen Bentham-Kompendiums rekonstruiert nach einer gründlichen Einführung in seine Editionsgeschichte und in Benthams persönlichen Hintergrund seine Beiträge zur Ontologie und Linguistik, seine Psychologie und Handlungstheorie sowie weitere Grundlagen seines normativen Systems. Betrachtet werden u.a. seine Tugendlehre und Apologie seiner Ethik in Abgrenzung zu konkurrierenden Auffassungen. Zudem werden Teilbereiche seiner politischen Theorie, seine fragmentarische Ethnologie, die Charakteristika seines idealen utilitaristischen Rechtssystems und seine Straftheorie vorgestellt. Es wird gezeigt, dass sein Ansatz nach Beseitigung einiger Unzulänglichkeiten geeignet ist, Moral und Ethik wenigstens unter Zugrundelegung eines materialistischen, deterministischen Paradigmas abzubilden oder in Situationen außergewöhnlicher Kontingenz zu leiten, in denen die Vorstellung eines absoluten Menschenwürdeschutzes in Frage steht.
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Als Fortsetzung und praxisorientierte Ergänzung des ersten Bandes befasst sich der vorliegende Text mit Benthams Projekten der Einführung eines auf permanenter Überwachung beruhenden, modernen Gefängniskonzepts (Panoptikon), der Einrichtung eines England und Wales umspannenden Netzes von privat geführten Arbeitshäusern zur Lösung der Armutsproblematik, der Auslöschung wenigstens der organisierten Religion als gesellschaftlichen Einflussfaktor, der rechtlichen und moralischen Freigabe jeglicher konsensualer Sexualpraktiken und Methoden der Geburtenkontrolle, sowie der pragmatischeren Handhabung des Todes, verbunden mit der nützlichen Verwendung von Leichen. Die Arbeit zeigt eine in jeder Hinsicht konsequente Umsetzung des principle of utility und kann zur Revision auf Unkenntnis beruhender Fehlurteile über Benthams Beitrag zur Geistesgeschichte, aber auch zur Diskreditierung des benthamschen Werks und, in einigen wenigen Fällen, zu dessen Rehabilitierung herangezogen werden.
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